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   BSG, 17.05.2013 - B 11 AL 31/13 B   

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BSG, 17.05.2013 - B 11 AL 31/13 B (https://dejure.org/2013,13268)
BSG, Entscheidung vom 17.05.2013 - B 11 AL 31/13 B (https://dejure.org/2013,13268)
BSG, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - B 11 AL 31/13 B (https://dejure.org/2013,13268)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Koblenz - S 9 AL 123/10
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 1 AL 46/12
  • BSG, 17.05.2013 - B 11 AL 31/13 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 17.05.2013 - B 11 AL 31/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss die Beschwerdebegründung mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 17.05.2013 - B 11 AL 31/13 B
    5 Soweit der Beschwerdeführer ausführt, nach der "Weisungslage der Beklagten" und Auffassungen im Schrifttum würden solche Zeiträume nicht in den Drei-Monats-Zeitraum des § 183 Abs. 1 S 1 SGB III aF (ab 1.4.2012 § 165 Abs. 1 S 1 SGB III) eingerechnet, während derer das Arbeitsverhältnis ruhe, verkennt er, dass eine Rechtsfrage auch dann nicht mehr klärungsbedürftig ist, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden gesetzlichen Begriffs aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfragen geben (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; Beschluss des Senats vom 7.12.2010 - B 11 AL 74/10 B - Juris RdNr 8; stRspr).
  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 27/03 R

    Konkursausfallgeld - maßgebendes Insolvenzereignis - Konkursausfallgeldzeitraum -

    Auszug aus BSG, 17.05.2013 - B 11 AL 31/13 B
    Schon in einer früheren Entscheidung vom 18.12.2003 (B 11 AL 27/03 R - SozR 4-4100 § 141b Nr. 1) hatte der Senat - noch zur Vorgängerregelung des § 141b Arbeitsförderungsgesetz - hinsichtlich der Voraussetzung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses während der letzten drei Monate vor dem Konkurs (heute: der Insolvenz) ausgeführt, dass nur Zeiträume erfasst werden, die ihrer Natur nach zu nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt führen können.
  • BSG, 18.01.1990 - 10 RAr 10/89

    Jahressonderzahlung - Insolvenz - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 17.05.2013 - B 11 AL 31/13 B
    Hieraus hätte er entnehmen können, dass beispielsweise sogenannte reine Stichtagsregelungen ausschließlich an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Datum anknüpfen (vgl BSG Urteil vom 18.1.1990 - 10 RAr 10/89 - SozR 3-4100 § 141b Nr. 1; vgl auch Peters-Lange, aaO, RdNr 108).
  • BSG, 07.12.2010 - B 11 AL 74/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage - Darlegung

    Auszug aus BSG, 17.05.2013 - B 11 AL 31/13 B
    5 Soweit der Beschwerdeführer ausführt, nach der "Weisungslage der Beklagten" und Auffassungen im Schrifttum würden solche Zeiträume nicht in den Drei-Monats-Zeitraum des § 183 Abs. 1 S 1 SGB III aF (ab 1.4.2012 § 165 Abs. 1 S 1 SGB III) eingerechnet, während derer das Arbeitsverhältnis ruhe, verkennt er, dass eine Rechtsfrage auch dann nicht mehr klärungsbedürftig ist, wenn das Revisionsgericht sie zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, zur Auslegung des anzuwendenden gesetzlichen Begriffs aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfragen geben (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; Beschluss des Senats vom 7.12.2010 - B 11 AL 74/10 B - Juris RdNr 8; stRspr).
  • BSG, 25.08.2008 - B 11 AL 64/08 B

    Anspruch auf Insolvenzgeld; Zeitraum der Insolvenzgeldgewährung; Beendigung der

    Auszug aus BSG, 17.05.2013 - B 11 AL 31/13 B
    So hat das BSG in dem vom Beschwerdeführer selbst zitierten Beschluss vom 25.8.2008 (B 11 AL 64/08 B) klargestellt, dass es für ein Andauern des Arbeitsverhältnisses iS des § 183 Abs. 1 S 1 SGB III aF nach dem Ende der Beschäftigung auf das (Weiter-)Bestehen eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt ankommt.
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